Steuerberatung
Als Angehöriger der Freien Berufe werden qualifizierte Leistungen wie die
- Beratung und Vertretung der Mandanten in Steuersachen,
- Bearbeitung von Steuerangelegenheiten und Hilfeleistung bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten der Mandanten,
- Hilfeleistung bei der Erfüllung der Buchführungspflichten des Mandanten,
- Aufstellung von Bilanzen,
- steuerrechtliche Beurteilung von Bilanzen,
- Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und in Bußgeldangelegenheiten.
Zudem bieten wir den Mandanten auch eine Reihe weiterer Beratungsleistungen auf dem Gebiet der sogenannten vereinbaren Tätigkeiten an.
Steuerberater haben bei ihrer Berufsausübung die gesetzlichen Regelungen des Berufsrechts der Steuerberater zu beachten. Durch das Steuerberatungsgesetz, die Berufsordnung der Steuerberater und die Fachberaterordnung sowie die Steuerberatervergütungsverordnung, aber auch durch die staatliche Steuerberaterprüfung werden die hohe Qualität und Sicherheit ihrer beratenden Tätigkeit im Interesse der Mandanten gewährleistet.
Neben der Beratung als Tätigkeitsgebiet ist die deklaratorische Steuerberatung ein wichtiger Zweig unserer Tätigkeit.
Beratungsfelder sind:
- Rechtsformwahl unter Beachtung der steuerlichen Rahmenbedingungen
- Umwandlung
- Nachfolgeberatung
- Internationales Steuerrecht: Hier bestehen Erfahrungen innerhalb der Europäischen Union sowie der Schweiz. In der Vergangenheit war ich auftragsbezogen mehr als 10 Jahre für über zwei Wochen im Jahr in den Kantonen St. Gallen und Zug vor Ort tätig.
Finanzbuchhaltung und Controlling
Finanzbuchhaltung
Heutzutage gibt es viele Möglichkeiten, die Belege aufzubereiten. Unsere Dienstleistungen zum Rechnungswesen umfassen grundsätzlich: das Prüfen der vom Mandanten eingereichten Belege einschließlich der elektronischen Rechnungen (Signaturprüfung), das Buchen aller Geschäftsvorfälle (Belege, Kontoauszüge, Kasse usw.) sowie der Anlagegüter, das Prüfen der Buchungen auf Plausibilität und Korrektheit der Buchungssachverhalte sowie Informationen zu gesetzlichen Änderungen.
Der Prozess der digitalen Verarbeitung wird durch unseren Partner, die DATEV eG, im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Mandant und uns wie folgt unterstützt:
Der Prozess im Detail
Die Online-Übermittlung der Daten erleichtert hierbei beiden Seiten die Arbeit.
Controlling
Controlling bedeutet erstmal nichts weiter als „Kontrolle“. Sie ist eine Teildisziplin der Unternehmensführung, dessen Hauptaufgabe die Planung, Steuerung und Kontrolle aller Unternehmensbereiche ist. Dabei kann eine geeignete Softwareunterstützung die Unternehmensführung helfen, das Unternehmen in die richtige Richtung zu lenken.
Hierbei unterstützen wir Sie mit den vielfältigen Möglichkeiten, die die DATEV anbietet.
Steuererklärungen
Die Einnahmen und Ausgaben aus den sieben Einkunftsarten sowie Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der verschiedenen Steuererklärungen (z. B. Einkommen-, Umsatzsteuererklärung, Zusammenfassende Meldung etc.) gilt es, zu deklarieren. Selbstverständlich wird auch diese Aufgabe mit der notwendigen Sorgfalt bewältigt.
Lohnbuchhaltung
Die Lohnbuchhaltung teilt sich in zwei Bereiche: Lohn- und Gehaltsabrechnung einerseits und die Führung der Lohn- und Gehaltskonten für die Sozialversicherungsträger und das Finanzamt andererseits. Dabei kümmern wir uns um alle Formalien: An- und Abmeldung der Arbeitnehmer, monatliche Meldungen der Sozialversicherungsbeiträge an die Krankenkassen, Lohnsteueranmeldungen an das Finanzamt und Antrag auf Erstattung von Lohnersatzleistungen zu Gunsten des Mandanten.
Jahresabschluss
Alle Kaufleute sind gesetzlich verpflichtet, eine Jahresbilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen. Wir können auf Erfahrung in der Bearbeitung von Jahresabschlüssen zurückblicken und sind vor allem mit folgenden Rechtsformen vertraut: freiberufliche Praxen von Ärzten bzw. Rechtsanwälten, Einzelfirmen, GbR (BGB-Gesellschaft), GmbH, Aktiengesellschaften, OHG, KG GmbH & Co. KG, Ltd., stille Beteiligungen an Einzelfirmen und Kapitalgesellschaften.